22
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Lange war Afrika ein Domain-Entwicklungsland, doch das soll sich nun ändern: wie die südafrikanische ZA Central Registry (auch bekannt als UniForum) mitgeteilt hat, hat man sich bei ICANN um die drei Städte-Domains .capetown, .durban sowie .joburg beworben. Damit rundet UniForum die afrikanische Initiative ab, nachdem man zuvor schon eine Bewerbung für die Kontinental-Domain .africa angekündigt hatte. Während die Preisbildung für die Städte-Domains noch offen ist, sollen die Gebühren für .africa bei US$ 18,- pro Jahr liegen und so dazu beitragen, dass der Registrybetrieb schon bald profitabel wird. “Technisch sind wir startklar”, so Neil Dundas von UniForum. Derzeit hofft man auf einen Start zu Beginn des Jahres 2013.

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22
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Neustart für das TLD Application System (TAS): die Internet-Verwaltung ICANN hat das Bewerbungsfenster um eine neue globale Top Level Domain (nTLD) am 22. Mai 2012 wieder geöffnet. Doch arg viel Zeit bleibt den Bewerbern nicht.

Knapp sechs Wochen Auszeit seit dem 12. April 2012, dann kam die erlösende Nachricht aus dem ICANN-Maschinenraum: die laut CEO Rod Beckstrom »extrem raffinierte« technische Störung im TAS ist beseitigt, so dass das Bewerbungsverfahren um nTLDs fortgeführt werden kann. Seit heute (22.05.2012) haben alle Bewerber wieder die Möglichkeit, sich einzuloggen, eingereichte Bewerbungen zu überprüfen und bei Bedarf zu vervollständigen. Eine zehn Punkte umfassende Liste mit den »Top Things Users Should Know When TAS Reopens« dient dabei als Orientierungshilfe. So weist ICANN darauf hin, dass pro Bewerber nur ein Login möglich ist; damit ist ausgeschlossen, dass mehrere Personen gleichzeitig im TAS an der Bewerbung arbeiten. Neubewerbungen sind seit dem 29. März 2012 ohnehin ausgeschlossen, es können also lediglich bereits eingereichte Bewerbungen weiter bearbeitet werden. Wer es sich noch einmal überlegen möchte, hat zudem Gelegenheit, die Bewerbung über das TAS zurückzuziehen; in diesem Fall werden sämtliche Gebühren erstattet. Um weiteren Störungen vorzubeugen, hat ICANN nach Angaben von COO Akram Atallah zudem die HTML-Vorschaufunktion sowie die Systemleistung insgesamt verbessert.

All zu viel Zeit, das TAS auf Herz und Nieren zu überprüfen, bleibt den Bewerbern jedoch nicht: bereits am kommenden Mittwoch, den 30. Mai 2012 um genau 23.59 Uhr (GMT/UTC) schliesst es endgültig seine Pforten. Wer also bis dahin seine Bewerbung nicht vervollständigt und abgeschickt hat, insbesondere auch die Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,– nicht ordnungsgemäß einbezahlt hat, scheitert bereits aus formalen Gründen. Wann ICANN dann den »reveal day« ansetzt und damit verbindlich bekannt gibt, wer sich um welche Domain-Endung beworben hat, ist bisher noch offen; ein Datum wurde bisher nicht genannt. Allerdings spricht einiges dafür, dass man das für 24. bis 29. Juni 2012 angesetzte Meeting in Prag dazu nutzt, um an die Öffentlichkeit zu gehen.

Doch am Horizont lauert bereits neues Ungemach. Nach Einschätzung von ICANNs Intellectual Property Constituency (IPC) ist das »Digital Archery«-System, mit dem die Bewerber in verschiedene »batches« zur zeitlichen Abarbeitung eingeteilt werden, komplex, ungetestet und eine offene Aufforderung zum Spielen. Die mehrwöchige Panne im TAS stelle in Frage, ob ICANN überhaupt in der Lage ist, ein weiteres neuartiges und technisch hochkomplexes System zu implementieren. Eine weitere Panne zu einem frühen Zeitpunkt berge das Risiko, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit ICANNs dauerhaft zu beschädigen und die Stellung der Organisation als Verwalter des Domain Name System in Frage zu stellen. Harter Tobak aus den eigenen Reihen ICANNs; ob er zu einem Umdenken führt, bleibt abzuwarten.

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21
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Die Panne im TLD Application System (TAS) könnte nach Einschätzung der dotBERLIN GmbH & Co. KG eine Hintertür für Spekulanten öffnen. Die Internet-Verwaltung ICANN gab sich unterdessen bemüht, jeden Missbrauch unterbinden zu wollen.

Die Fakten sind bekannt: etwa 50 Bewerber um eine neue Top Level Domain waren aufgrund einer technischen Panne im TAS zumindest kurzzeitig in der Lage, die Datei- und Nutzernamen anderer Bewerber einzusehen. Wie die Ermittlungen von ICANN ergaben, waren umgekehrt wohl etwa 105 Bewerber von einer solchen Einsichtnahme betroffen. Für Dirk Krischenowski, Geschäftsführer der dotBERLIN GmbH & Co. KG und mit .berlin selbst Bewerber um eine neue Domain-Endung, droht hieraus ein erhebliches Missbrauchspotential. »Jemand, der beispielsweise die Bewerbung von Linde gesehen hat, könnte einen fertigen Account bei mytld.com für 300.000 Dollar kaufen, eine Linde-Bewerbung abgeben und später 600.000 Euro von Linde verlangen«, erklärte Krischenowski. Zugleich gab er sich kämpferisch: »Wenn es einen Mitbewerber für eines der von uns betreuten Projekte gibt und wir im Nachhinein herausbekommen würden, dass dieser die Bewerbung erst kurz vor Schluss eingegeben hat, würden wir eine Klage sicher andenken«, kündigte Krischenowski an.

ICANN-CEO Rod Beckstrom reagierte prompt. In einem Interview mit der US-Tageszeitung »The Hill« betonte er, dass ICANN die letzte Instanz bei der Prüfung einer Bewerbung sei. »Wenn wir Bedenken gegen die Handlung eines Bewerbers hätten, kann sich jeder ausmalen, dass dies wohl in die Prüfung mit einfliessen wird, ob er mit seiner Endung Erfolg hat oder nicht«, so Beckstrom, und warnte daher alle Beteiligten, hieraus einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil zu ziehen. Er gab sich zugleich zuversichtlich, dass ICANN nachvollziehen könnte, ob und wann eine unerlaubte Einsichtnahme erfolgt sei. Den Fehler selbst bezeichnete Beckstrom als »extrem raffiniert«. Allerdings vermuten nicht wenige, dass ICANN mit dieser Panne nicht nur die Hintertür für Spekulanten geöffnet hat, sondern nun erst recht klagewütige Beteiligte auf den Plan ruft, um aus dem Bewerbungsverfahren Kapital zu schlagen.

Offenbar weniger kritisch sieht man die Lage bei Paul Stahura, Gründer und CEO vom TLD-Bewerbungsunternehmen Donuts Inc. Für ihn sei es kein großes Ding, wenn ein Mitbewerber den Datei- oder Nutznernamen von Donuts gesehen habe; man selbst habe lediglich einen Dateinahmen gesehen, ohne daraus jedoch einen Rückschluss auf den Bewerber oder dessen Wunsch-Endung ziehen zu können. Insbesondere sei das Dokument selbst nicht einsehbar gewesen, womit Stahura die von ICANN gemachten Angaben bestätigt. Er sprach sich aber dafür aus, im Rahmen der Wiedereröffnung des TAS keine neuen Bewerbungen zuzulassen, und damit die von dotBERLIN befürchtete Hintertür gar nicht erst zu öffnen. Bisher gibt es jedoch keine Anzeichen, dass ICANN diesem Vorschlag folgen wird.

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16
Mai 2012
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von RA Florian Hitzelberger

Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt drängen darauf, Domain-Registrare zur Vorratsdatenspeicherung ihrer Kundendaten zu verpflichten. Das geht aus einem Forderungskatalog hervor, der dem Online-Magazin heise.de exklusiv vorliegt.

Seit Jahren fordern Strafverfolger, darunter zum Beispiel das US-amerikanische FBI, die Internet-Verwaltung ICANN auf, Änderungen in den Akkreditierungsverträgen mit den Domain-Registraren aufzunehmen, die ihnen künftig mehr Einblick sowohl in die Bestands- als auch in die Verkehrsdaten gibt. Dieses Verlangen hat man nun in einem Forderungskatalog konkretisiert, aus dem heise.de zitiert. Gesammelt werden sollen mindestens diese Daten: der volle Namen, Postadresse sowie Kontaktmöglichkeiten des Domain-Inhabers, sämtliche WHOIS-Daten (also auch derer, die – wie zum Beispiel Rechtsanwälte – auf die WHOIS-Daten zugreifen), Zahlungsmodalitäten und Zahlungsquellen, Quell- und Zieladdressen zu allen Kommunikationsvorgängen, Daten, Zeiten und Zeitzonen der Kommunikation und Sessions einschließlich der ersten Registrierung, genutzte Dienste und jegliche andere Daten, die ICANN verlangt, um Veränderungen der Anforderungen zur Sammlung von Registrierkundendaten festzuhalten. Praktisch kaum eine Information bliebe, die vor den Strafverfolgern verborgen ist.

Ganz neu sind diese Forderungen nicht. Bereits im März 2010 verlangten die Strafverfolger eine Pflicht zur »due dilligence« für alle Registries und Registrare sowohl bei der erstmaligen Akkreditierung als auch für die Folgezeit, um mehr Fehlerfreiheit in die WHOIS-Daten zu bringen. Mit anderen Worten: die Registrare sollten die WHOIS-Daten ihrer Kunden regelmäßig auf Echtheit überprüfen. Zugleich sollten die Registrare verpflichtet werden, die WHOIS-Daten ihrer Kunden zu sammeln, um sie im Bedarfsfall weiterleiten zu können. Besonderer Dorn im Auge der Justiz waren schon damals Proxy-Dienste, die eine anonyme Registrierung erlauben; sie sollen künftig nur noch von natürlichen Personen zu nichtkommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen, wobei sich jeder Proxy-Dienst eigens akkreditieren lassen muss. Im Fall eines Verstoßes gegen derartige WHOIS-Regeln soll die Domain aus dem Netz genommen werden dürfen. Ob sich ICANN diesen Vorschlägen widersetzt oder deren Implementierung folgen lässt, ist derzeit offen; strengere WHOIS-Regeln gelten allerdings für die Zukunft als gesichert.

Im Fall der klassischen Vorratsdatenspeicherung darf zumindest die Bundesregierung etwas aufatmen. Zwar gab ein Leiter der Direktion »Innere Sicherheit« bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström an, dass man Deutschland aufgrund der fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen werde; zunächst wolle man sich aber darauf beschränken, ein Zwangsgeld zu beantragen. Möglicherweise trägt man damit dem Umstand Rechnung, dass der EuGH aktuell prüft, ob die von der Bundesregierung umzusetzende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist – wäre dies nicht der Fall, droht das gesamte Projekt der Vorratsdatenspeicherung noch zu kippen.

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14
Mai 2012
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von RA Daniel Dingeldey

Henry Cooke trat mit einem Artikel in stuff.co.nz eine kleine Lawine los. Für ihn sind generische Domain-Namen wie camera.com überbewertet, wenn nicht gar tot. Jeder vernünftige Internetnutzer greife doch zur Suchmaschine.

Der 19jährige Cooke wandte sich in seinem Artikel nicht gegen Unternehmensnamen als Domains, doch die Diffamierung von generischen Domains war ein Tritt in ein Fettnäpfchen, den man einem Jungen, der den Aufstieg von Domain-Namen Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gar nicht hat mitbekommen können, gleichwohl nur schwerlich nachsieht. Seine eigentliche Botschaft in dem Artikel – so wie wir sie verstehen – läuft letztlich auf eine Beschwerde hinaus, dass Domain-Investoren auf den guten generischen Domain-Namen sitzen, diese aber nicht für die eigentlichen, Domain-Namen immanente Zwecke nutzen, sondern sie schlichtweg parken und warten, bis ein Endkunde kommt und sie ihm für Abermillionen US-Dollar abkauft. Zieht man diesen Umstand als Resümee, so lässt sich nichts gegen Cookes Artikel mehr sagen, denn er hat Recht.

Weil Domain-Investoren generische Domains überwiegend lediglich parken, werden diese Domains für den Nutzen des Internet irrelevant. Sie können auch noch so gute Keyword-Begriffe transportieren, solange sie keine – und hier kommt der SEO-Aspekt ins Spiel – vernünftigen Inhalte aufweisen, werden sie auch von Google vernünftiger Weise nicht wirklich beachtet. Domain-Fachmann Andrew Alleman hingegen entnimmt dem Artikel von Cooke, dass es sowas wie »direct traffic« praktisch nicht gibt. Diese Einschätzung Allemans geht indes am Thema vorbei. Sicher gibt es solchen »direct traffic«, doch wenn der Internetnutzer immer wieder von den nicht vorhandenen Inhalten geparkter Domains enttäuscht ist, wird dieser Faktor relativ zur Anzahl der Internetnutzer immer geringer.

Davon aber abgesehen ist klar: gute und sehr gute generische Domain-Namen sind berechtigter Weise wertvoller denn je. Dass aber die Domain-Branche in den vergangenen zwanzig Jahren den Wert von Domains und die Bedeutung der richtigen generischen Domain für das zukünftige Überleben von Unternehmen nicht vermitteln und diese zum Kauf bewegen konnte, das ist der eigentliche Skandal.

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Domain Statistiken
.com102.884.504
.de15.017.271
.net14.738.200
.uk10.089.480
.org9.953.261
.info8.262.856
.nl4.938.658
.eu3.550.696
.cnca. 3.360.360
.biz2.234.422
Stand: Ende April 2012
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